Ab-In-Den-Urlaub.de-Stellungnahme Deutscher Werberat
Der 75-sekündige inhouse entwickelte Clip kommt dabei in der gleichen Machart daher wie der TV-Spot, der die Beschwerdeführer auf den Plan gerufen hat (siehe Original unten): Zu sehen sind zwei Fußpaare am Ende eines Bettes, über den Körpern der Protagonisten liegt eine weiße Decke. Begleitend zu munterem Füßeln erzählt das Voiceover von den für die Marke überraschenden Vorwürfen und fragt in Richtung der Beschwerdeführer: "Sind Sie da nicht vielleicht einem kleinen Vorurteil erlegen?" Im Anschluss verdeutlicht die junge Frau mit französischem Akzent noch einmal, was mit der Botschaft "Wer früher kommt, hat länger Spaß" wirklich erreicht werden soll: eine Reisebuchung auf Ab-in-den-Urlaub.de natürlich.
Ab-In-Den-Urlaub.de-Werbespot "Wer früher kommt... hat länger Spaß..."
"Wir sind aufrichtig verwundert über die Intensität und Richtung der Vorwürfe der Beschwerdeführer und haben dies humorvoll verpackt", sagt
Dirk Rogl, Direktor Kommunikation bei Unister Travel gegenüber HORIZONT Online. Tatsächlich wird in der ungewöhnlichen Videobotschaft klar, dass das Unternehmen nicht gewillt ist, vor dem Werberat klein beizugeben und den Spot zurückzuziehen. Vielmehr wolle man ihn auch in Zukunft noch fallweise einsetzen.
Neben dem Youtube-Clip hat Unister Travel freilich auch noch eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen beim Werberat eingereicht, über die dieser in den nächsten Tagen entscheiden dürfte. Man darf gespannt sein, wie die jetzt schon delikate Angelegenheit ausgehen wird.
tt