Die Argumentation des US-Konzerns laut "Sydney Morning Herald": "DOPi" würde den eigenen Produktnamen zu sehr ähneln. Zudem würde es umgekehrt buchstabiert "iPOD" ergeben. Apple scheiterte außerdem mit dem Versuch, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Konsumenten bei DOPi sofort an Apple-Produkte denken würden.
Das Unternehmen
Wholesale Central, Sydney, darf demnach auch weiterhin Notebook-Taschen, -Schutzhüllen und andere Artikel verkaufen. "DOPi" steht im Übrigen für "Digital Options and Personalised Items".
jm