Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass auch Zahnärzte künftig ihre Behandlungsschwerpunkte in der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit bekannt geben dürfen. Die Arzt-Auskunft ist ein Service, bei dem Patienten Ärzte und Zahnärzte anhand von rund 1000 Diagnoseschwerpunkten aussuchen können. Da Ärzten generell verboten ist, für sich zu werben, kommen dem Internet-Dienst und der kostenlosen Rufnummer, über die die Informationan abgefragt werden können, eine wichtige Bedeutung zu.