Wal-Mart muss Werbung ändern

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Die US-Handelskette Wal-Mart muss ihre Werbeaussage ändern. Das Versprechen „immer den besten Preis zu garantieren“ ist rechtlich nicht mehr haltbar. Zwar wirbt Wal-Mart damit, Verbrauchern einen Preisnachlass zu gewähren, falls sie gekaufte Markenware in einem anderen Geschäft günstiger entdecken sollten. In der Praxis wird der günstige Preis aber nur denjenigen Kunden eingeräumt worden, die tatsächlich den Nachweis eines billigeren Konkurrenzangebots erbrachten - für alle anderen Kunden habe weiterhin der höhere Wal-Mart-Preis gegolten. Demenstprechend hat das Bundesgerichtshof die Annahme eines Revisionsantrages von Wal-Mart gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe abgewiesen. Begründung: Die Revision habe keine Erfolgaussichten, da das Werbeversprechen nur zulässig sei, wenn nach den ersten Reklamationen sofort allen Kunden der günstigere Preis gewährt worden wäre.



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