Verbraucherschützer klagen weiter gegen Kellogg

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will weiter gegen die Kellogg-Treuepromotion für Schulsportgeräte klagen. Das Landgericht Bremen hatte die Klage des Verbandes gegen die Schulwerbeaktion abgewiesen. Der Bremer Cerealien-Hersteller hatte in einer Kampagne Schüler aufgefordert, Sammelpunkte für Sportgeräte für die Schule zu horten. Das Gericht sah aber keinen sittenwidrigen psychologischen Kaufzwang. Gegen das Urteil wird der VZBV Berufung einlegen.

Der Verband ist weiter der Ansicht, dass durch diese Aktion Schüler und Eltern unter Druck gesetzt würden, Produkte zu kaufen, um der Schule etwas Gutes zu tun. "Wenn das Urteil nicht revidiert wird, ist der Weg frei für Produktwerbung in Klassenräumen", so die Verbandsvorsitzende Edda Müller.

. Zugleich fordert der VZBV die Kultusminister der Länder auf, ein Signal gegen das Vordringen von Produktwerbung in Schulen zu setzen und Werbeaktionen im Umfeld von Schulen Einhalt zu gebieten. "Klassenzimmer müssen werbefreie Zonen bleiben", so Müller. Der VZBV hat zudem Bahlsen wegen der Kampagne "Sammeln für die Klassenfahrt" vor dem Landgericht Hannover verklagt. ork
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