Urteil zu Benetton-Werbung: Auch "Schockwerbung" erlaubt

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Das Ende eines langjährigen Rechtsstreits um die Werbung des Textilherstellers Benetton: So genannte Schockwerbung ist künftig erlaubt, solange sie nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichts hervor, das in dieser Woche veröffentlicht wurde. Danach sei der Werbezweck einer kontroversen oder gesellschaftskritischen Botschaft alleine kein Verstoß gegen die Menschenwürde, der eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Form eines Abdruckverbots rechtfertige.

Konkret ging es um eine Benetton-Anzeige im "Stern", die einen nackten Hintern mit dem aufgestempelten Wort "H.I.V. positiv" darstellte. Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgehoben, das dem "Stern" die Veröffentlichung der Anzeige verboten hatte. rp
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