Trotz Urteil: Samsung wirbt weiter für das Galaxy Tab

Das Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft und beworben werden
Das Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft und beworben werden
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im scheinbar ewigen Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung einmal mehr zugunsten des kalifornischen i-Konzerns entschieden. Das vom Landgericht Düsseldorf im September 2011 verhängte Verkaufs- und Werbeverbot für Deutschland wurde heute vom Zivilsenat des Oberlandesgerichtes im Grundsatz bestätigt. Samsung lässt das Urteil allerdings kalt. Wie Mario Winter, Marketingchef der Telecom Division, gegenüber HORIZONT.NET erklärt, laufen Verkauf und Werbekampagne für das iPad-Konkurrenzprodukt unverändert weiter.

Für die auf den ersten Blick gewagte Entscheidung gibt es einen einfachen Grund: Das heute verkündete Verkaufsverbot bezieht sich lediglich auf die Modelle Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9. Insbesondere das zuerst genannte Samsung-Tablet ahme Apples iPad "in unlauterer Weise nach", so die Richter, die ihre Entscheidung damit nicht mit den von Apple angeprangerten Übereinstimmungen beim Design der Geräte, sondern mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb begründen. Samsung nutze "das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPad unlauter aus", heißt es in dem Urteil weiter.

Für das Tagesgeschäft nahezu bedeutungslos wird der Richterspruch aufgrund eines wichtigen Details: Denn das gerade noch rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft 2011 eingeführte Galaxy Tab 10.1N, das laut Winter von den hiesigen Verbrauchern "gut angenommen" wird, ist von dem Urteil überhaupt nicht betroffen. Da das optisch leicht abgewandelte Galaxy-Modell vor dem Hintergrund des im September verkündeten Urteils eigens für den deutschen Markt entwickelt wurde, spielen die älteren Modelle hierzulande aber ohnehin keine Rolle mehr.

Entsprechend wird das Samsung-Tablet auch weiterhin an den Handel ausgeliefert. Auch die von Stammbetreuer Cheil Germany entwickelte Dachmarkenkampagne für die Smartphone und Tablet-Range von Samsung, in der das Galaxy Tab 10.1N beworben wird, läuft weiter. Dasselbe gilt für die Kampagnen der Netzbetreiber, die für das Produkt ebenfalls die Werbetrommel rühren.

Das letzte Wort ist freilich noch nicht gesprochen. Denn Apple hat bereits Ende vergangenen Jahres auch ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N beantragt. Ob der Konzern damit durchkommt, entscheidet sich am 9. Februar. Dann wird das nächste Urteil verkündet - diesmal wieder vom Landgericht Düsseldorf. mas



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