Unterdessen hat der
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) von der Bundesregierung gefordert, die angekündigten Reformen zu Gunsten klarer Rabattregeln nicht auf die lange Bank zu schieben. Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes im Juli 2001 sei in der Branche bis vor Gericht über den Spielraum für Preisnachlässe gestritten worden.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands
BAG,
Johann D. Hellwege, begrüßte das Urteil: "Das Urteil gibt die Möglichkeit, über den BGH die zunehmende Rechtsunsicherheit um Rabatt- und Sonderverkäufe zu beenden." Der Gesetzgeber, so Hellwege sollte den Paragraph 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) streichen, der "Sonderveranstaltungen" verbietet.