Strafe für C&A im Rabattstreit abgemildert

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das viertägigen Preisnachlässe der Bekleidungsfilialisten C&A zu Jahresbeginn verurteilte. Die Rabattaktion verstieß gegen das Wettbewerbsrecht. Allerdings muss C&A statt einer Million Euro nun nur noch 400000 Euro zahlen. C&A sieht das Urteil als Teilerfolg und erwägt nun eine Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH).

Unterdessen hat der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) von der Bundesregierung gefordert, die angekündigten Reformen zu Gunsten klarer Rabattregeln nicht auf die lange Bank zu schieben. Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes im Juli 2001 sei in der Branche bis vor Gericht über den Spielraum für Preisnachlässe gestritten worden.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands BAG, Johann D. Hellwege, begrüßte das Urteil: "Das Urteil gibt die Möglichkeit, über den BGH die zunehmende Rechtsunsicherheit um Rabatt- und Sonderverkäufe zu beenden." Der Gesetzgeber, so Hellwege sollte den Paragraph 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) streichen, der "Sonderveranstaltungen" verbietet.



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