Post unterliegt im Rechtstreit mit 1&1

Die Post muss ihren Service für 1&1 öffnen
Die Post muss ihren Service für 1&1 öffnen
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Die Deutsche Post muss ihr Postident-Verfahren auch für Wettbewerber öffnen. Das hat gestern das Landgericht Köln entschieden. Damit gaben die Richter einer Klage von 1&1 statt.

Damit punktet das Internetunternehmen erstmals wieder gegen den Gelben Riesen aus Bonn im Wettbewerb um die rechtssichere E-Mail. Während die Deutsche Post bereits seit dem 14. Juli 2010 ihren E-Postbrief am Markt etabliert, muss die Tochter des Telekommunikations- und Internetanbieters United Internet gemeinsam mit ihrem Partner Deutsche Telekom noch auf den Start ihrer De-Mail warten. Erst wenn der Bundestag mit der Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen hat, können die beiden Partner mit ihrem Wettbewerbsangebot starten.

Allerdings hatte die Post bereits den Vertrag mit der 1&1 zur Nutzung des Post-Indentverfahrens gekündigt. Dagegen zog 1&1 bereits im Dezember vor Gericht.  Das Verfahren ist für den Start der De-Mail essentiell. Dabei weisen sich Kunden unter anderem mit ihrem Personalausweis und ihrer Unterschrift gegenüber Postangestellten aus. Damit wird die gesicherte Indentität einer Person festgestellt. Die Kölner Richter sehen darin allerdings einen klaren Machtmissbrauch. Bei Web.de und Gmx haben sich bisher rund 800 000 User für die De-Mail registriert, beim E-Postbrief sollen es über eine Million Kunden sein. Die rechtssichere E-Mail verspricht hohe Gewinne. Die Post berechnet derzeit 55 Cent pro E-Postbrief. Experten gehen davon aus, dass die De-Mail günstiger sein wird. Ob mit dem Urteil der Rechststreit beendet ist, ist allerdings noch offen. "Wir haben die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen und werden jetzt zunächst die Urteilsbegründung prüfen", erklärt die Post auf Nachfrage. Eine mögliche Revision ist damit noch nicht vom Tisch. mir



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