Lahn-Dill-Kreis muss an Gelben Säcken festhalten

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Der mittelhessische Lahn-Dill-Kreis ist mit seinem Versuch gescheitert, aus dem Dualen System der Abfallverwertung auszusteigen. Das Verwaltungsgericht Gießen untersagte dem Kreis, Einrichtungen zur Erfassung von Verpackungen bei privaten Endverbrauchern zu betreiben. Auch darf er sich nicht an einem nicht zugelassenen, privaten System beteiligen. Das Gericht stellte das so genannte "Kooperationsprinzip" über die Absicht der Kommune, Verkaufsverpackungen und Restmüll in der grauen Tonne zu sammeln. Der Vorstandsvorsitzende von Duales System Deutschland, Wolfram Brück, reagierte erwartungsgemäß erleichtert auf das Urteil. Die Richter hätten die in der Verpackungsverordnung festgeschriebene Produktverantwortung der Hersteller gestärkt.



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