Das Europäische Parlament hat in dieser Woche die von der Tabakindustrie befürchtete restriktivere Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen beschlossen. British-American Tobacco (BAT) spricht in einer ersten Reaktion von einer "Entmündigung der Verbraucher".
Die neue Richtlinie der Europäischen Union legt ab dem Jahr 2004 erstmals bei Zigaretten Höchstwerte für Nikotin und Kohlenmonoxid fest und reduziert den bisher erlaubten Höchstwert für Kondensat. Alle drei Werte müssen künftig auf die Seitenflächen der Packungen gedruckt werden. Zudem verbietet die Richtlinie ab 2003 Hinweise wie "Leicht", "Lights" oder "Mild", die bisher als Namensbestandteil oder erklärender Zusatz für eine Marke verwendet werden.
Auch die Warnhinweise auf den Packungen, die gesundheitliche Risiken ansprechen, müssen ab Oktober 2002 verschärft werden. Künftig müssen die Hersteller deutlich drastischere Formulierungen als bisher verwenden, beispielsweise "Rauchen kann tödlich sein" oder "Raucher sterben früher". Diese Aussagen müssen 30 Prozent der Packungsvorderseite und 40 Prozent der Rückseite füllen.
Darüber hinaus erwägt das Parlament weitere Regelungen für die Packungsgestaltung. Dann könnten farbige Abbildungen oder Fotos auf den Packungen die Risiken des Rauchens illustrieren. Solche Bilder, beispielsweise von rauchenden Schwangeren oder von Raucherlungen, sind in Kanada bereits eingeführt. Die Tabakindustrie hofft nun, dass die Bundesregierung, wie im Falle des Werbeverbots, gegen die Entscheidung Klage erhebt. Andernfalls können die Unternehmen klagen.