Die Entscheidung, den Vergleich mit der Telekom zu akzeptieren, fiel offenbar wegen der geringen Aussichten auf Erfolg. So habe man vor dem Landgericht Köln lediglich eine Fristverlängerung erreicht. Das Gutachten, wonach der Buchstabe "T" essentieller Bestandteil der Telekom-Auftritts sei, "die damit verbundene Prozessverlängerung sowie das erhöhte Kostenrisiko konnten wir nicht abwehren", bilanziert Geschäftsführer
Udo Blenk. Damit hat die Telekom einen weiteren Erfolg bei der Sicherung ihres Markenauftritts erzielt. Erst kürzlich hatte das Unternehmen seinen Anspruch auf die Farbe Magenta durchgesetzt.
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