Ab jetzt droht Markenpiraten eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. Bisher gab es bei gewerbsmäßigen Markenrechtsverletzungen oft nur eine geringe Geldstrafe. „Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei", erklärt denn auch
Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband.
Die Neu-Regelung soll die Markenpiraterie eindämmen und gleichermaßen Unternehmen und Verbraucher besser schützen. Allein im vergangenen ja beschlagnahmte der Zoll gefälschte Parfums und Kosmetikprodukte im Wert von 22,7 Millionen Euro.
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