Der Einzelhandel kann mit einer weiteren Lockerung der Rabattregeln rechnen. Künftig können Händler voraussichtlich auch außerhalb der Sommer- und Winterschlussverkäufe mit Preisnachlässen auf ihr gesamtes Sortiment werben.
Offen sei allerdings, wann die dafür angestrebte Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den Weg gebracht wird, so eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Das UWG gibt derzeit noch streng geregelte Zeiträume und Anlässe vor, an denen Schlussverkäufe oder Sonderrabattaktionen erfolgen dürfen.