Berlin formuliert Freibrief für Rabatte

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Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Handel künftig jederzeit Rabattaktionen wie den heutigen Winter- und Sommerschlussverkauf starten dürfen. Die gegenwärtigen Beschränkungen sollen noch in diesem Jahr aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon Ende Januar vorlegen.

Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen trotz des Wegfalls des Rabattgesetzes Preisnachlässe auf das gesamte Sortiment nur im Winter- und Sommerschlussverkauf gewährt werden. Auch gilt dies nur für saisongebundene Waren wie Textilien, Schuhe oder Sportartikel. Große Sonderaktionen sind darüber hinaus nur bei Firmenjubiläen zulässig. Rabattaktionen, die das ganze Sortiment betreffen, sind bislang unzulässig. Unterdessen hat der Handel zum Jahreswechsel weiter die Preise gesenkt und wirbt mit massiven Rabatten auf einzelne Produkte.



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