BGH rüffelt Kellogg

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Der Bundesgerichtshof hat eine Promotion des Cerealienherstellers Kellogg im Jahr 2003 als wettbewerbswidrig beurteilt. Die Sammel-Aktion "Kellogg's Frosties für den Schulsport" sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern auszunutzen. Beim Kauf von Frosties-Packungen erworbene "Taler" konnten gegen Schulsport-Utensilien eingetauscht werden. Mit dem Mustervefahren wollte der Berliner Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) als Kläger klären lassen, wo die Grenzen der Schulwerbung liegen.
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