Datenschutz
Pete Linforth auf Pixabay
Datenschutz

Eine Stellungnahme einiger Datenschutzbehörden vom 14. November sendet ein deutliches Signal an Websitebetreiber: Es besteht Handlungsbedarf bei der Nutzung von Tracking-Tools wie Google Analytics. Die Behörden bekräftigen ihre Rechtsauffassung, dass solche Drittanbieter-Tools nur mit Einwilligung der Websitebesucher genutzt werden dürften. Zugleich machen sie deutlich, dass bei Datenschutzverstößen mit hohen Bußgeldern zu rechnen sei. Ist dies so und was können Websitebetreiber nun tun? Diese Frage beantwortet Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Tech-Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer, in ihrem Gastbeitrag für HORIZONT Online.

  Welche Tools sind betroffen?Von Tracking sprechen die Datenschutzbehörden, wenn das eingebundene Tool das individuelle Verhalten der

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