Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat das Verhalten der Hamburger PR-Agentur Salaction und Auftraggeber UFA Sports gerügt. Im Fall Duales Sytem Deutschland/Grüner Punkt und der betreuenden PR-Agentur Kohtes Klewes wurde eine Mahnung ausgesprochen. Die PR-Agentur Salaction hatte in einer Mitgliederversammlung des Hamburger Sport-Vereins durch den von ihr vorbereiteten öffentlichen Auftritt eines Schauspielers und mehrerer vermutlich mit je 500 Mark honorierter Personen eine von den Vereinsgremien vorgeschlagene Satzungsänderung verhindern wollen. Die Agentur handelte im Auftrag des Sportrechte-Vermarkters UFA Sports. Das Urteil: Der verdeckte Einsatz fremdbestimmter Personen bei öffentlichen Veranstaltungen stellt nach Artikel 4 des Code de Lisbonne eine arglistige Täuschung der Anwesenden und der Pressebeobachter dar, Agentur und Unternehmen wurden daher öffentlich gerügt. Bezugnehmend auf den Fall Grüner Punkt/Kohtes Klewes sprach der PR-Rat eine Mahnung an alle PR-Agenturen mit selbständig operierenden Produktionseinheiten aus: Sie müssen Sorge tragen, dass der auftraggebende Sender über die Interessengebundenheit der Produktionsfirma informiert werden. Hintergrund: Die Filmproduktionsgesellschaft Viamedia, eine Tochter von Kohtes Klewes, war von der WDR-Redaktion mit der Produktion von Filmaufnahmen für eine Sendung über den Grünen Punkt beauftragt worden, der sich kritisch mit einem vom Grünen Punkt abweichenden Entsorgungskonzept befaßte. Die WDR-Redaktion übernahm die Verantwortung für die Inhalte, gab aber zu, von der Verbindung zwischen Viamedia und der PR-Agentur des Dualen Systems nicht Bescheid gewußt zu haben. Da für den PR-Rat keine letzte Klarheit darüber besteht, inwieweit die Produzenten in eigener Verantwortung gehandelt haben, wurde lediglich eine Mahnung ausgesprochen.