Zwar wurden die Beiträge nicht von Vorgesetzten beauftragt, allerdings gab es auch keine Richtlinien oder Verweise auf Verhaltenskodizes der Kommunikationsbranche, die verdeckte PR untersagen. Der DRPR sieht durch den Vorgang vor allem das Transparenzgebot zur Kontaktpflege im politischen Raum verletzt.
Positiv bewertet das Selbstkontrollorgan der PR-Branche dagegen, dass sich die FDP-Bundesgeschäftsstelle von dem Verhalten ihre Mitarbeiters distanziert und intern für die Problematik sensibilisert hat. Außerdem hat sie an der Aufklärung des Falls mitgewirkt.
Um künftig Zwischenfälle dieser Art zu vermeiden, empfiehlt der DRPR der FDP, umgehend klare Verhaltensregeln für die gesamte Kommunikation der Partei einzuführen, online und offline. Eine öffentliche Mahnung ist nach einer Rüge das zweitschärfste Sanktionsmittel, das dem PR-Rat zur Verfügung steht.
mam