Danone erstreitet vor Gericht einen Auskunftsanspruch

Danone hat vor Gericht einen "Auskunftsanspruch" erstritten
Danone hat vor Gericht einen "Auskunftsanspruch" erstritten
Teilen
In dem Streitfall um die mögliche Weiterleitung von agenturbezogenen Vergünstigungen hat Danone vor dem Münchner Landgericht einen Etappensieg errungen. In seinem schriftlichen Urteil entschied das Gericht, dass der Lebensmittelkonzern einen "Auskunftsanspruch" hat.

Damit kann das Unternehmen die Wiesbadener Mediaagenturgruppe Aegis Media zur Offenlegung der agenturbezogenen Vergünstigungen zwingen, die es in den Jahren 2003 bis 2005 gegeben haben soll. Erst mit diesen Informationen wird es Danone dann wohl möglich sein, die von Aegis Media geforderte Konventionalstrafe einzuklagen. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um eine Summe in siebenstelliger Höhe handeln. Eine außergerichtliche Einigung konnte darüber nicht erzielt werden. Hintergrund dieser Forderung sind die utopischen Konditionen, die der einstige Aegis-Boss Aleksander Ruzicka im Jahr 2005 Danone zusicherte, um den Etat bei Carat halten zu können. Diese versprochenen Konditionen konnte er allerdings nicht einhalten und der Vertrag mit Danone endete 2006.

Wie eine Sprecherin der Mediaagentur bereits gestern gegenüber HORIZONT.net erklärte, hält Aegis Media die Ansprüche von Danone für "unberechtigt und rechtsgrundlos" und kündigt weitere rechtliche Schritte an. ejej
stats