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23.05.2012
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Spießer Alfons
Ist der Verkauf von Träumen legal?

Versprechen von Gesundheit, Schönheit und ewiger Jugend durch den Kauf von Placebos – ist das eigentlich gesetzlich erlaubt ...?

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23.05.2012

Jeder Konsument, der klar denken und fühlen kann, weiß: In keinen Läden wird der Kunde so beschissen wie in Apotheken, Drogerien und Parfümerien. Da gibt es in jedem Arzneiladen ungezählte Produkte, die auf ihren Beipackzetteln eine Wirkung versprechen, die genauso mit einem preiswerteren Placebo erzielt wird. Und auf dem Schönheits-Sektor werden Mondpreise verlangt, und jeder Frau wird die ewige Jugend verheißen, während Nahrungsergänzungsmittel, die es nicht nur in jedem Drogerie- und Supermarkt , sondern auch in Apotheken gibt, in ihrer Werbung das Blaue vom Himmel versprechen, obwohl sie zum größten Teil für das menschliche Wohlbefinden genauso sinnvoll sind wie eine Brille für den Blinddarm. Und: Helfershelfer beim Verkauf all dieser überflüssigen Produkte sind die sogenannten „Kreativen“ in den Werbeagenturen, die beim Erzählen von Märchen keinerlei Skrupel zeigen.
So weit die Einführung in ein Thema, das so alt ist wie die Werbung seit der Zeit, als sie noch Reklame genannt wurde.
Werbeseite im „Hamburger Abendblatt“ für einen Fotografen, der laut Redaktion „Fotokünstler“ ist!

Werbeseite im „Hamburger Abendblatt“ für einen Fotografen, der laut Redaktion „Fotokünstler“ ist!

Kommt heute jemand in eine Apotheke, Drogerie oder Parfümerie, lässt dort im Rahmen der Selbstbedienung eines dieser nichtsnutzigen Produkte heimlich unter seiner Jacke verschwinden und wird dabei erwischt, dann kann es zur Anzeige kommen. Und dem Ladendieb steht Ärger ins Haus. Doch hier wird mit zweierlei Maß gemessen, denn wenn der Apotheker den Preis für dasselbe Produkt dem Kunden aus dem Portemonnaie stiehlt, dann geht der Pillendreher straffrei aus. Warum eigentlich, Herr Richter ...?
Damit kommt Spießer Alfons zu zwei Zeitungsberichten, die beide groß im „Hamburger Abendblatt“ gestanden haben. Zum einen eine ganze Seite, überschrieben mit „Mogel-Packung“. Hier berichtet ein Hamburger Fotograf, im Vorspann des Beitrages als „Fotokünstler“ bezeichnet, darüber, dass er sich Fertiggerichte aus dem Supermarktregal geholt hat, deren Inhalt nicht authentisch ist mit der Abbildung auf der Packung. Das ist so neu wie die Tatsache, dass in jeder Coca-Cola ziemlich viel Zucker ist, was die ARD kürzlich herausgefunden hat. Und Spießer Alfons hat auch schon in der Vergangenheit mit Fotos dokumentiert, dass ein Hamburger von McDonald’s auf dem Plakat sehr viel anders ausschaut als in der Packung. Und bereits vor vielen Jahren hat der Spießer seiner Lesergemeinde einige Beispiele serviert, wo in der Packung nicht drin war, was man darauf sehen konnte, ohne dass Alfons sich dabei als „Fotokünstler“ geoutet hat.
Zu dem Beitrag im „Hamburger Abendblatt“: Jeder Journalist weiß, dass die Gerichte, die auf den Rezeptseiten von Zeitschriften und Zeitungen (auch: „Hamburger Abendblatt“) abgebildet sind, gar nicht essbar sind. Weil sie für die Fotoaufnahmen geschönt werden mit chemischen Mitteln und teilweise sogar mit Styropor aufgepeppt werden. Jetzt einem Fotografen dafür eine ganze Seite zu geben, um Werbung für das Buch dieses Lichtbildners zu machen, ist schon etwas heftig. Bemerkenswert ist auch: Die Namen der abgebildeten Produkte werden von der Redaktion schamhaft abgeschnitten und verschwiegen. Könnte es vielleicht sein, dass der eine oder andere Inserent des Blattes darunter zu finden ist, den man ungern abservieren möchte ...?

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