Sponsoring
06.12.2012
Rundfunkstaatsvertrag: ARD befürchtet Auswirkungen auf mittlere und kleine Sportarten
Die ARD befürchtet, dass der neue Rundfunkstaatsvertrag negative Auswirkungen auf einige Sportarten haben könnte: Dem Gesetz zufolge gilt Sponsoring künftig als Werbung und darf bei den Öffentlich-Rechtlichen deswegen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr eingesetzt werden. "Davon betroffen sind insbesondere viele Sportarten sowie fast die Hälfte aller Sendungen im Ersten", so ARD-Sprecher Stefan Wirtz gegenüber "Der Westen".
Insbesondere "mittlere und kleinere Sportarten" - etwa Wintersport- und Leichtathletik-Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - hätten Konsequenzen durch das Vertragswerk zu fürchten, das mit Januar 2013 in Kraft tritt. "Viele kleinere und regionale Sportereignisse könnten mangels Sponsoringmöglichkeit bei ARD und ZDF nicht mehr von einem Programmsponsor unterstützt werden – was möglicherweise negative Auswirkungen auf die deutsche Sportlandschaft haben könnte", so Wirtz.
Ein prominentes Opfer fordert der kommende Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall: Ab 2013 darf die Brauerei Krombacher nicht mehr als Sponsor des "Tatort" auftreten. "Damit geht eine Ära zu Ende", sagt Krombacher-Sprecher Franz-Josef Weihrauch gegenüber "Der Westen". ire
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