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Doku-Soaps: Gericht gibt Klage gegen "Frauentausch" statt


Haben Doku-Soaps vorrangig einen Dokumentationscharakter? 

Haben Doku-Soaps vorrangig einen Dokumentationscharakter?

Protagonisten von Doku-Soaps wie "Bauer sucht Frau", "Schwer verliebt" oder "Frauentausch" kommen in den Sendungen nicht immer besonders gut weg. Zuletzt geriet das Sat-1-Format "Schwer verliebt" in die Kritik, weil eine geistig beeinträchtigte Kandidatin vorgeführt wurde. Rechtliche Konsequenzen blieben allerdings bislang aus. Nun hat das Landgericht Berlin der Unterlassungsklage einer Teilnehmerin der RTL-2-Sendung "Frauentausch" stattgegeben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Das Urteil könnte für die Produzenten von Doku-Soaps und die Sender weitreichende Konsequenzen haben.
 
In einer Folge der von Constantin Entertainment produzierten Doku-Soap wurde eine Mutter von fünf Kindern derartig vorgeführt, dass sie und ihre Familie nach der Ausstrahlung der Lächerlichkeit preisgegeben waren. Die Belastung war so groß, dass die Familie aus ihrem Wohnort wegzog und sich die Frau vor Gericht gegen eine erneute Ausstrahlung der Sendung wehrte.
In der betreffenden Sendung wurde die Frau, der ein Gutachter "weit unterdurchschnittliche sprachlogische Fähigkeiten" bescheinigte, durch den Schnitt und Kommentare aus dem Off ins Lächerliche gezogen. Eingriffe dieser Art sind bei Doku-Soaps nichts ungewöhnliches, die Teilnehmer haben in der Regel keine Einflussmöglichkeiten auf das Ergebnis der Produktion. In den Verträgen mit den Produktionsfirmen müssen sie in der Regel sämtliche Rechte abtreten und sich zu absolutem Stillschweigen über vertragliche Details und das Format verpflichten. 
 
Den Mitwirkungsvertrag von "Frauentausch" haben die Berliner Richter nun genauer unter die Lupe genommen. Dieser erwecke den Eindruck, die Sendung habe "vorrangig einen Dokumentationscharakter", urteilten die Richter. Daraus ergeben sich nach Meinung des Gerichts auch Grenzen für die nachträgliche Bearbeitung des Materials: "Wer in die Anfertigung von Filmaufnahmen für ein Fernsehformat mit Dokumentationscharakter einwilligt, muss mit derartigen nachträglich erfolgenden Bearbeitungen, die nur das Ziel der Verspottung haben, nicht rechnen", stellten die Richter fest.
 
Den Mitarbeitern der Produktionsfirma könne "nicht verborgen geblieben sein, dass die Klägerin intellektuell schnell überfordert ist und keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien hatte. Gerade deshalb hätte sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass sich die Beklagte die nachträgliche Bearbeitung der Aufnahmen vorbehält und dies dazu führen kann, dass Familienmitglieder lächerlich gemacht und verspottet werden". Viele Produktionsfirmen werden ihre Verträge nach diesem Urteil wohl der neuen Rechtssprechung anpassen müssen. dh
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