Schadensersatzklage
26.01.2012
Zweite Schlappe für Tele-5-Betreiber TM-TV
TM-TV ist erneut mit einer Schadensersatzklage vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Vergangene Woche wies die zuständige 17. Kammer für Handelssachen die Klage des Tele-5-Betreibers gegen den RTL-Vermarkter IP Deutschland ab. Dies ist die zweite Schlappe, die TM-TV hinnehmen muss.
Im November 2011 verlor das Unternehmen bereits seinen Prozess gegen Seven-One Media (HORIZONT 48/2011). Beide Verfahren stammen aus dem Jahr 2009 und basieren auf dem Beschluss des Bundeskartellamts, das IP und Seven-One Media den Abschluss von Sharedeals mit den Mediaagenturen und Werbekunden untersagte. TM-TV sowie Viacom und El Cartel Media erhoben daraufhin Schadensersatzklagen gegen IP und Seven-One. In Form einer Stufenklage forderten sie zunächst Einsicht in deren Verträge. Doch wie im Fall von Seven-One gelang es TM-TV auch in der Streitsache gegen IP nicht, die Kammer überhaupt von einem entstandenen Schaden zu überzeugen. Damit bleiben die sensiblen Verträge der beiden großen Vermarkter mit den Mediaagenturen und Werbekunden unter Verschluss, was im Markt zumindest vorläufig für eine gewisse Erleichterung sorgen dürfte.
Für die Beklagten IP Deutschland und Seven-One Media sind die beiden Urteile allerdings nur ein Teilerfolg, denn noch stehen vier Entscheidungen in den Verfahren mit Viacom und El Cartel aus. Die Stufenklagen von Viacom werden ebenfalls vor dem Münchner Landgericht I verhandelt. In dem Streit von Viacom mit Seven-One steht Mitte März die nächste Urteilsverkündung an. Im parallel laufenden Prozess gegen IP entschied die zuständige Kammer, dass zunächst ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden soll. Dieser wurde aber dem Vernehmen nach bislang noch nicht bestellt.
Die Stufenklagen von El Cartel sind wiederum vor dem Düsseldorfer Landgericht anhängig. In diesem Fall verklagt der RTL-2-Vermarkter Seven-One und IP auf jeweils 30 Millionen Euro Schadensersatz. Beide Verfahren werden parallel verhandelt. Ob der Verkündungstermin tatsächlich am 3. Februar stattfinden oder erneut verschoben wird, bleibt abzuwarten. ejej
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