26.01.2012
Zeitungszeugen: Gericht verbietet Nachdruck von Hitlers "Mein Kampf"
Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" bleibt unter Verschluss. Das Landgericht München hat die geplante Veröffentlichung von Auszügen des Werkes in einer Beilage der Zeitschrift "Zeitungszeugen" verboten. Die Richter gaben einem Eilantrag des Bayerischen Finanzministerium statt, das die Urheberrechte an dem Buch von Adolf Hitler hält.
Der britische Verleger Peter McGee wollte Auszüge aus dem Werk in einer kommentierten Ausgabe veröffentlichen. Die Broschüre "Das unlesbare Buch" sollte dem Sammelheft "Zeitungszeugen", das Nachdrucke historischer Zeitungen enthält, beigelegt werden. Die Broschüre soll dennoch erscheinen, allerdings ohne die entsprechenden Auszüge aus "Mein Kampf".
- Medien 17. Januar 2012: „Mein Kampf“: Bayerisches Finanzministerium will Nachdruck verhindern
Julia Toscani sagte am 26.01.2012 um 17:25
Erstklassige PR ...
Da liefert der Freistaat Bayern dem Verlag schon jetzt eine erstklassige PR zum immer näher rückenden und unausweichlichen Veröffentlichungstermin am 01.01.2016. Spätestens in einer der nächsten Instanzen wird wohl festgestellt werden, dass die Übernahme des Franz-Eher-Verlages durch den Freistaat nicht geltendem Recht entsprochen hat. In gewissen Kreisen wird dieses Verhalten das Buch nunmehr leider noch interessanter machen, wo es dann entsprechend samt dem "Verbot" missbraucht werden wird. :(Weitere Nachrichten aus Medien vom 26.01.2012:
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