06.03.2006
ZDF klagt in Karlsruhe gegen Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Das ZDF legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Zustandekommen des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein. Der Grund: Dort sind Rundfunkgebühren festgelegt worden, die vom Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweicht.
"Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit" sagt ZDF-Intendant Markus Schächter.
Das ZDF sieht keine andere Wahl als die Klage, zumal die ARD schon Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Das Anliegen des ZDF ist, durch eine Optimierung des Gebührenfestsetzungsverfahrens Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu garantieren. ra
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