13.11.2008
ZAK und GVK legen Gewinnspielsatzung vor
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben eine gemeinsame Regelung für Gewinnspiele im Radio und Fernsehen verabschiedet. Ein zentrales Thema der Satzung ist der Kinder- und Jugendschutz. Während Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr an Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen teilnehmen dürfen, ist die Teilnahme von Kindern an Gewinnspielsendungen generell untersagt.
Darüber hinaus geben ZAK und GVK klare Richtlinien für den Ablauf von Gewinnspielsendungen vor. So ist die Sendungsdauer auf maximal drei Stunden beschränkt. Alle fünfzehn Minuten muss eine Bildschirmeinblendung über die Teilnahmebedingungen informieren. Des weiteren muss ein Anrufer spätestens nach 30 Minuten durchgestellt werden und der Telefonanruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten. Eine Irreführung des Nutzers durch komplexe Gewinnspielregelung wird zukünftig ebenfalls von den Landesmedienanstalten geahndet. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld bis an die 500.000 Euro.
Die Gewinnspielsatzung ist Teil der Neuerungen des im September in Kraft getretenen 10. Rundfunkstaatsvertrages. Damit erhalten die Landesmedienanstalten die gesetzliche Grundlage, zum ersten Mal Verstöße bei Gewinnspielen strafrechtlich zu verfolgen. nk
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