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von Marco Saal,
Ressortleiter HORIZONT.NET 1

Wettbewerbswidrige Absprachen: RTL und Pro Sieben Sat 1 zu Millionenstrafen verdonnert


Das Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen TV-Konzerne

Das Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen TV-Konzerne

Kurz vor den Silvesterfeierlichkeiten hat das Bundeskartellamt den beiden großen deutschen TV-Konzernen einen ziemlich unangenehmen Brief zugestellt. Wegen Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung hat die Bonner Behörde Pro Sieben Sat 1 und die Mediengruppe RTL Deutschland zu Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert.

 
Der Vorwurf steht schon länger im Raum: Das Bundeskartellamt bezichtigt Pro Sieben Sat 1 und RTL, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme über Kabel, Satellit und IPTV gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. „Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", konkretisiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken", so Mundt weiter. Die Umsetzung dieser Absprachen sei mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010 erfolgt, "in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus", so Mundt weiter.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Pro Sieben Sat 1 und die Mediengruppe RTL Deutschland haben nun theoretisch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch zu erheben. Dazu wird es aber wohl gar nicht erst kommen. Wie ein Sprecher von Pro Sieben Sat 1 gegenüber HORIZONT.NET mitteilt, hat sich der Münchner TV-Konzern bereits im Juli 2012 mit dem Bundeskartellamt auf eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens verständigt. "Dieses Einvernehmen ist mit den jetzt ergangenen Bescheiden formal umgesetzt", so der Sprecher weiter. Auch die Mediengruppe RTL Deutschland hat sich nach Angaben eines Sprechers im Rahmen eines Vergleichs mit dem Bundeskartellamt auf die Einstellung des Verfahrens geeinigt.
 
Die einvernehmliche Lösung, die mit den Sendern erzielt wurde, sieht aber weit mehr vor als eine Geldbuße. Laut Bundeskartellamt haben sich die beiden Sendergruppen auch dazu verpflichtet, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten und ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren über Kabel, Satellit und IPTV unverschlüsselt anzubieten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfalle für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung, teilt das Bundeskartellamt mit. Auch für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen gebe es keine Grundlage mehr. „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen", sagt Kartellamtschef Mundt.
 
RTL kann dem Vergleich auch etwas Positives abgewinnen. Denn anders als die SD-Programme dürfen die HD-Signale der konzerneigenen Sender RTL, VOX, n-tv, RTL Nitro, Super RTL und RTL2 durchaus verschlüsselt werden. „Die heutigen Modelle zur Verbreitung unserer Programme in HD sind rechtmäßig und zulässig. Somit haben wir für die Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote wie auch der Verbreitung unserer Programme in HD die dringend notwendige Planungssicherheit", erklärt ein RTL-Sprecher gegenüber HORIZONT.NET. Der Signalschutz für die HD-Signale sei eine "wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg in der digitalen Welt.“
 
Auch in der Bilanz werde sich der Vergleich nicht bemerkbar machen: "Wir haben dieses Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt und dafür bereits im Jahr 2011 Rückstellungen gebildet. Das Bußgeld hat damit keine negativen Auswirkungen auf unseren Gewinn im Jahr 2012", so der Sprecher. mas
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