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09.07.2009

Verlegerverbände kritisieren Datenschutznovelle


Umfrage: Das sagen Medienexperten zur Datenschutznovelle

Die Verlegerverbände begegnen der jüngst verabschiedeten Datenschutznovelle mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist der größte anzunehmende Unfall ausgeblieben: Nach vehementen Protesten bleibt das Listenprivileg erhalten. Demnach dürfen auch weiterhin listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf und Adresse, ohne Zustimmung des Betroffenen weitergegeben werden.
 
Andererseits sehen die Verbände jedoch die Tücke im Detail. Denn das Listenprivileg gilt nur, wenn dem Adressaten die Quelle der Daten namentlich genannt wird. Genau hier setzt ihre Kritik an, denn sie befürchten, dass mit diesem Kompromiss keine ausreichende Zahl potenzieller Leser für briefliche Werbung erreichbar bleibt.
 
Die Gefahr sieht Christoph Fiedler, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, nicht etwa darin, dass die Verbraucher nun massenhaft die Weitergabe ihrer Daten unterbinden: "Beschwerden gegen briefliche Abo-Werbung liegen im Schnitt gerade mal bei 0,1 Promille." Stattdessen fürchtet er, dass Unternehmen in Zukunft davor zurückschrecken, ihre Kundendaten überhaupt weiterzugeben. Denn wenn sie als Informationsquelle namentlich genannt werden, könnte das ihrem Image schaden. Schließlich ist die Weitergabe von Daten aus Verbrauchersicht ein hoch sensibles Thema.
 
Auf die Verlage wird laut Fiedler ein hoher Bürokratieaufwand zukommen. Denn die Einwilligungen, die der Verbraucher am Telefon gibt, müssen schriftlich bestätigt werden. Problematisch ist für die Verlage zudem, dass das neue Datenschutzgesetz zahlreiche unklare Formulierungen enthält. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit halten sich die Verlage noch mit Kommentaren zurück, bis die hauseigenen Juristen die Regelungen genau geprüft haben.
 
Wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch die Datenschutznovelle sein wird, lässt sich noch nicht beziffern. Treffen die Befürchtungen der Verbände ein, wäre das Ausmaß jedoch erheblich. Circa 7 Prozent der Abo-Auflage des "Spiegel", 25 Prozent der Probe-Abos der "Financial Times Deutschland" und 20 Prozent der Abos der "Welt" sind von Briefen an Fremdadressen abhängig. bn

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