09.07.2009
Verlegerverbände kritisieren Datenschutznovelle
Die Verlegerverbände begegnen der jüngst verabschiedeten Datenschutznovelle mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist der größte anzunehmende Unfall ausgeblieben: Nach vehementen Protesten bleibt das Listenprivileg erhalten. Demnach dürfen auch weiterhin listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf und Adresse, ohne Zustimmung des Betroffenen weitergegeben werden.
Andererseits sehen die Verbände jedoch die Tücke im Detail. Denn das Listenprivileg gilt nur, wenn dem Adressaten die Quelle der Daten namentlich genannt wird. Genau hier setzt ihre Kritik an, denn sie befürchten, dass mit diesem Kompromiss keine ausreichende Zahl potenzieller Leser für briefliche Werbung erreichbar bleibt.
Auf die Verlage wird laut Fiedler ein hoher Bürokratieaufwand zukommen. Denn die Einwilligungen, die der Verbraucher am Telefon gibt, müssen schriftlich bestätigt werden. Problematisch ist für die Verlage zudem, dass das neue Datenschutzgesetz zahlreiche unklare Formulierungen enthält. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit halten sich die Verlage noch mit Kommentaren zurück, bis die hauseigenen Juristen die Regelungen genau geprüft haben.
Wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch die Datenschutznovelle sein wird, lässt sich noch nicht beziffern. Treffen die Befürchtungen der Verbände ein, wäre das Ausmaß jedoch erheblich. Circa 7 Prozent der Abo-Auflage des "Spiegel", 25 Prozent der Probe-Abos der "Financial Times Deutschland" und 20 Prozent der Abos der "Welt" sind von Briefen an Fremdadressen abhängig. bn
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