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Rechtsstreit

von Roland Pimpl,
Redakteur / Korrespondent Hamburg

Verleger prüfen Klage gegen Google


Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer könnte bald Post von den Verlagen bekommen 

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer könnte bald Post von den Verlagen bekommen

Bis jetzt flogen nur scharfe Worte hin und her - doch bald könnten juristische Taten folgen: Hinter noch verschlossenen Türen bahnt sich ein Rechtsstreit an, der die Medienwelt auf Jahre in Atem halten könnte. Nach HORIZONT.NET-Informationen aus Medienkreisen erwägen die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, beim
Bundeskartellamt ein Beschwerdeverfahren gegen Google zu beantragen. So haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) von einer Großkanzlei die Chancen einer Kartellbeschwerde gegen Google untersuchen lassen.
 
Die Verlegerverbände erwägen, dem Suchmaschinenbetreiber nun auch juristisch eine möglicherweise „missbräuchliche Nutzung der marktbeherrschenden Stellung" vorzuwerfen, wie es in dem Anwaltsschreiben heißt, das HORIZONT vorliegt. Bisher haben einzelne Verlagsmanager entsprechende Vorwürfe gegen Google öffentlich immer nur angedeutet. Parallel dazu haben Verbandsvertreter nach HORIZONT-Informationen bereits im Sommer beim Bundeskartellamt vorgefühlt - und sind von der Bonner Behörde dem Vernehmen nach dazu ermuntert worden, die Beschwerde einzureichen.

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Was die Verlage Google konkret vorwerfen, was eine Kartellbeschwerde gegen Google kostet und welche Chancen sie haben könnte, lesen Sie in der aktuellen HORIZONT-Ausgabe 40/2009.

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Bisher ist unklar, ob sich BDZV und VDZ - wohl nach Rücksprache mit ihren wichtigsten Mitgliedsverlagen - tatsächlich zur Klage entschließen. Gemeinsam teilen die Verbände auf Anfrage mit: „Dass die Presseverleger die Ausgestaltung einiger Google-Angebote für problematisch und verbesserungsbedürftig halten, ist bekannt. Dass bei einem Marktteilnehmer, der wie Google beispielsweise die Suche dominiert, auch kartellrechtliche Fragen untersucht werden, ist ganz natürlich." Ein BDZV-Sprecher bestätigt, die Gremien des Verbandes befassten sich mit dem Thema. Es dürfte eine schwierige Entscheidung werden, so viel ist schon jetzt klar, denn das Kurzgutachten wägt die Chancen und Risiken ab. rp
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