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Leistungsschutzrecht

von David Hein,
Redakteur HORIZONT.NET

Verleger machen Front gegen Newsaggregatoren im Internet


Fordert ein Leistungsschutzrecht: Hubert Burda 

Fordert ein Leistungsschutzrecht: Hubert Burda

Die Verlegerverbände VDZ und BDZV trommeln weiter für ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Bei einer einer Anhörung im Bundesjustizministerium haben die Verleger ihre Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung bekräftigt. Auf dem Medienforum NRW attackierte WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus Google für das "systematische Abgreifen von Inhalten.

 
"Der Gesetzgeber sollte den Verlagen im Interesse der freien Presse, die für Demokratie und Wissensgesellschaft unverzichtbar ist, die Chance zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung geben", teilt VDZ-Präsident Hubert Burda in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das von den Verlegern geforderte Leistungsschutzrecht zielt vor allem auf den Schutz von Inhalten im Internet: "Von Presseverlagen bereitgestellte Onlineinhalte werden gerade auch im gewerblichen Bereich umfassend genutzt und ersetzen zum Teil die Lektüre und so auch den Erwerb der gedruckten Presse", heißt es in der Erklärung weiter.
Damit haben die Verlage vor allem sogenannte News-Aggregatoren wie Google News im Blick. Man erwarte durch eine rechtliche Handhabe gegen eine Zweitverwertung von Verlagsinhalten  daher "die Erschließung neuer Einnahmequellen dort, wo bisher die Leistungen der Verlage und Journalisten vergütungsfrei erwerbsmäßig genutzt werden." Verleger sollten das "ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben".
 
"Systematisches Abgreifen": Christian Nienhaus 

"Systematisches Abgreifen": Christian Nienhaus

Deutlicher in der Wortwahl wird WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus: "Unternehmen wie Google leben davon, systematisch unsere Inhalte abzugreifen. Deswegen brauchen wir ein eigenes Leistungsschutzrecht, um unser Eigentum zu schützen", sagte der Verlagsmanager beim Medienforum NRW.
 
Nienhaus kritisierte außerdem die "schrankenlose Expansion" von ARD und ZDF im Internet: Der mit dem jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte Drei-Stufen-Test würde bei mobilen Anwendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender "glatt ignoriert". Ein "unkritisches Durchwinken textlastiger Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet durch die Aufsichtsgremien beeinträchtigt nachhaltig die Entwicklungsperspektiven der privaten Medien", betonte Nienhaus. dh
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