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Lizenzstreit

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Verlage klagen gegen Pro Sieben Sat 1


Hat den Stein ins Rollen gebracht: P7S1-Vorstand Marcus Englert 

Hat den Stein ins Rollen gebracht: P7S1-Vorstand Marcus Englert

Pro Sieben Sat 1 muss vor den Kadi. Die Verlage Axel Springer, Bauer, Hubert Burdas Milchstrasse und die WAZ haben vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen den Münchner TV-Sender eingereicht. Grund ist eine Ende 2008 ausgesprochene Vertragskündigung, mit der der TV-Konzern die Verwendung von bislang kostenlos bereitgestelltem begleitenden Bild- und Textmaterial zu den Programmen in Print und Internet untersagt.
 
Die Kündigung bedeutet, dass die Verlage in ihren TV-Zeitschriften ab 15. Februar 2009 keine weiterführenden Programminformationen der Sender der Pro Sieben Sat1-Gruppe abdrucken dürfen. Nicht davon betroffen sind die so genannten Basisinformationen wie Einschaltzeitpunkt, Titel der Sendung und Besetzung. Fotos oder Filmbeschreibungen würden jedoch wegfallen. Die Entscheidung des Landgerichtes, ob die im November von P7S1-Vorstand Marcus Englert verschickte Kündigung zulässig war, soll am Freitag fallen.
Im Kern geht es in dem Streit um die Definition der urheberechtlichen Schutzes. Während die Basisinformationen grundsätzlich unentgeltlich verwendet werden dürfen, geht die Meinung darüber, wie begleitendes Material, das die Sender den Verlagen bislang kostenlos zur Verfügung stellen, zu betrachten ist, auseinander. Während das Begleitmaterial aus Sicht der Verlage ebenfalls nicht urheberrechtlich geschützt ist, betonen die Sender den Schutz - und damit auch eine mögliche Vergütung -, vor allem bei der Verwendung im Internet. Hintergrund: Viele Verlage, beispielsweise Axel Springer mit „My Personal TV" arbeiten an Elektronischen Programmführern (EPGs), deren Geschäftsmodell auch auf dem filmbegleitenden Text- und Bildmaterial basieren - ohne die Sender an den Einnahmen zu erwartenden Einnahmen, beispielsweise aus der Werbevermarktung, zu beteiligen.
 
Daher hatte die Verwertungsgesellschaft VG Media, die zu je 50 Prozent P7S1 und der RTL-Gruppe gehört, und rund 30 TV-Sender vertritt, ihre Tarifbedingungen für Internet-EPGs zu Jahresbeginn 2008 umgestellt. Seither sollen die Verlage 0,02 Cent pro Seitenabruf bezahlen, wenn die Inhalte online genutzt werden. Die neuen Nutzungsbedingungen haben jedoch viele Verlage bis heute nicht unterschrieben. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverlage (VDZ) klagt im Namen seiner Mitglieder Springer (unter anderen „Hörzu", „TV Digital"), Bauer („TV Movie", „Auf einen Blick"), Milchstrasse („TV Spielfilm") und WAZ („Gong"), die den Programmzeitschriftenmarkt beherrschen, gegen die Tarifbedingungen für Internet-EPGs. Das Urteil des für diesen Rechtsstreit zuständigen Landgericht Kölns zur Rechtmäßigkeit des Internet-EPGs soll am 21. Januar 2009 fallen.
 
P7S1 hatte den Verlagen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zugeschickt, die vorsahen, dass das Begleitmaterial grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist und für die digitale Nutzung an die VG Media zu zahlen ist, die Printnutzung allerdings ausdrücklich weiter unentgeltlich bleibt. Die klagenden Verlage, hatten dem nicht zugestimmt, P7S1 deshalb gekündigt.
 
Zum Münchner TV-Konzern gehören die Free-TV-Sender Pro Sieben, Sat 1, N24, Kabel Eins, 9 Live und Neun TV sowie die Pay-TV-Kanäle Sat 1 Comedy, Kabel Eins Classics. Deutsches Wetterfernsehen und Pro Sieben Sat 1 Welt.
 
P7S1 größter Mitbewerber, die RTL-Gruppe, hat den Verlagen nicht gekündigt. pap
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