03.05.2007
Verfassungsgericht deutet Neuregelung der Rundfunkgebühren an
Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren hat eine neue Diskussion über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelöst. "Das derzeitige Gebührenfestsetzungsverfahren bedarf einer grundlegenden Reform - es entspricht nicht mehr den verfassungsmäßigen Vorgaben", sagt Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). "Die Anstalten können ihr Wachstum in neue Märkte praktisch selbst bestimmen. Dagegen sollte das Gericht ein Signal setzen," so Doetz weiter.
Bei der gestrigen ersten Verhandlung ging es um die Frage, ob die Ministerpräsidenten der Länder eigenmächtig von der Empfehlung der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) abweichen durften, wie sie es bei der letzten Gebührenrunde getan hatten. Die Vertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen darin eine unzulässige politische Einflussnahme - die Länder hätten lediglich das Recht einer Missbrauchskontrolle. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sah in der Reduzierung gewählter Parlamente auf eine reine Kontrollfunktion allerdings ein "staatsrechtliches Novum".
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