26.09.2007
Verbotene Fusion von Springer und Pro Sieben Sat 1 wird überprüft
Das Kartellamtsverfahren zur geplatzten Übernahme von Pro Sieben Sat 1 durch Axel Springer wird erneut aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Axel Springer ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Frage habe, ob der Konzern in Zukunft Beteiligungen an Fernsehunternehmen erwerben darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte eine Überprüfung der Entscheidung 2006 abgelehnt, da Springer seine Übernahmepläne selbst aufgegeben hatte.
Axel Springer selbst betonte, weiterhin Interesse an einer Übernahme der Sendergruppe zu haben. "Pro Sieben Sat 1 ist für uns nach wie vor ein höchst attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme wäre nach wie vor gegeben", heißt es in einer Mitteilung. Bislang konnte Springer seine Anteile aber nicht einmal aufstocken, da die Untersagungsverfügung nicht angefochten werden konnte.
Axel Springer ist in erster Linie an einer Grundsatzentscheidung zu möglichen Beteiligungen an TV-Unternehmen gelegen. Dass das Unternehmen bei Pro Sieben Sat 1 kurzfristig noch einmal zum Zuge kommt, ist eher unwahrscheinlich. Die gerichtliche Überprüfung dürfte einige Monate in Anspruch nehmen, der Ausgang ist ungewiss. Zudem haben die neuen Mehrheitseigner von Pro Sieben Sat 1, die Finanzinvestoren KKR und Permira, eigene Interessen. Der übliche Zeithorizont für das Engagement von Private-Equity-Gesellschaften liegt bei drei bis fünf Jahren. Springer müsste also warten, bis der TV-Konzern wieder zum Verkauf steht, oder ein deutlich höheres Angebot auf den Tisch legen.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der HORIZONT-Ausgabe 39/2007, die am Donnerstag, 27. September, erscheint. dh
- Medien 18. Januar 2007: Käufer von Pro Sieben Sat 1 wollen Übernahme zügig vollenden
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