10.12.2008
Verbände beschweren sich über den Kabinettbeschluss zum Datenschutz
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisieren die heutige Entscheidung der Bundesregierung zum neuen Gesetzesentwurf zum Datenschutz. Das Datenschutzgesetz besagt, dass die Verlage keine Werbebriefe an Abo-Leser versenden dürfen ohne die Einwilligung des Angeschriebenen vorher einzuholen. Nur Spendenorganisationen dürfen weiterhin anhand von Drittadressen Werbebriefe ohne Einwilligung versenden.
Der VDZ ist weiterhin der Meinung, dass von den nun verbotenen Briefen bis zu 20 Prozent der Abo-Lesergewinnung abhängt, beim BDZV hängen sogar 60 Prozent von dieser Neukundengewinnung ab. Es würden sich durchschnittlich von 100.000 Angeschriebenen nur circa 1 bis 2 beschweren, so der VDZ. „Es ist äußert bedauerlich, wenn die Bundesregierung in der schwerwiegenden konjunkturellen Krise der Presse nicht aktiv hilft. Dass sie ihr aber nun auch noch mit der brieflichen Leserwerbung eines der wichtigsten Mittel zur Selbsthilfe raubt, halten wir für skandalös", so Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. HOR
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