Werbeverbote
19.11.2009
VPRT fordert Werbebeschränkungen für den ARD-Hörfunk
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) unternimmt einen neuen Angriff auf die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit Blick auf den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fordert der Lobbyverband der Privatsender deutliche Einschränkungen bei der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio.
Ähnlich wie das Werbeverbot in der Primetime von ARD und ZDF soll nach Vorstellung des VPRT auch im Radio Werbung zu bestimmten Zeiten untersagt werden. Für das Radio wäre das die Zeitschiene von 6 bis 10 Uhr, in der die Nutzung am höchsten ist. Zudem fordert der Verband eine weitere Begrenzung der Werbezeiten in den Hörfunksendern der ARD. Ginge es nach dem VPRT, dürften die Rundfunkanstalten künftig nur noch in zwei Programmen durchschnittlich 10 bis 20 Minuten Werbung pro Tag ausstrahlen. Das zulässige Kontingent solle zudem nicht übertragbar sein.
unsere wirtschaftlichen Spielräume und verzerrt den Wettbewerb", behauptet Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident des VPRT und Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste: "Unser Vorschlag ist ein realistischer Schritt, auch für den Hörfunk mehr
Marktgerechtigkeit zu schaffen." Die ARD erziele mit Hörfunkwerbung mehr Umsätze als mit ihrer Fernsehwerbung.
Werbebeschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören seit jeher zu den Kernforderungen des VPRT. Dabei ist unter Experten umstritten, ob ein Werbeverbot bei ARD und ZDF tatsächlich den Privatsendern zugute käme oder dem TV-Markt vielmehr Werbegelder verloren gehen würden. So hat die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Markenverband Werbung bei ARD und ZDF wiederholt als unverzichtbar zur Ansprache wichtiger Zielgruppen bezeichnet. Werbungtreibende würden hier andere Zielgruppen als bei den Privatsendern erreichen. dh
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