Verbände
VDZ will präzise Regelung für IVW-Ausweisung von Bundles
Auf seiner heutigen Sitzung in Hamburg hat sich der Arbeitskreis Pressemarkt Anzeigen des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) noch auf keine einheitliche Haltung zur Ausweisung von Bundle-Verkäufen in der IVW einigen können.
"Die interne Meinungsbildung in Sachen IVW-Ausweis von Bundle-Verkäufen ist noch nicht in allen Details abgeschlossen. Fest steht aber schon heute, dass der VDZ in diesem Bereich Handlungsbedarf im Sinne einer klaren, präzisen Regelung sieht. Nur eine harte IVW ist eine gute IVW", so Holger Busch, Geschäftsführer Anzeigen/Marketing beim VDZ, gegenüber HORIZONT.NET.
Seit August diskutieren die Zeitschriftenverleger über den Umgang mit den Huckepack-Verkäufen von Zeitschriften. Anlass dafür gab unter anderem eine Aktion von Condé Nast im Mai und Juni. Der Verlag hatte "Vanity Fair" mit den Schwestertiteln "Glamour", "Myself" und "GQ" gebündelt. Dabei hatte Condé Nast "VF" mit einem Copypreis von lediglich 20 Cent ausgewiesen, um den IVW-Richtlinien zu genügen. Diese fordern, dass die Produkte so bepreist sind, dass ihre Addition den Paketpreis ergibt.
Bundels erfreuen sich bei Verlagen zunehmender Beliebtheit, weil sie damit die Auflage schwächelnder Titel steigern können, die sich dann wenigstens im Anzeigenmarkt besser vermarkten lassen. Besonders interessant werden die Pakete dann, wenn sie von der IVW bei den Einzelverkäufen verbucht werden und nicht bei den "Sonstigen Verkäufen". pap
- Medien 18. August 2008: G+J schnürt Bundle mit "Emotion" und "Healthy Living"
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