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VDZ: Staatliche Publikationen sind teilweise unzulässig


Viele Publikationen von staatlichen oder staatsnahen Institutionen sind verfassungs- und wettbewerbsrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Professor Christoph Degenhart von der Universität Leipzig im Auftrag des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
 
Aufgrund von Klagen seiner Mitglieder hat der VDZ gemeinsam mit dem Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband SZV um eine gutachterliche Stellungnahme zu den verfassungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schranken für Publikationstätigkeiten der öffentlichen Hand gebeten. Dabei geht es den Verlegern vor allem um Publikationen wie "handbuch- und kommentarartige Darstellungen", die über reine Informationsbroschüren hinausgehen. Als Beispiel nennt das Gutachten eine 2008 in bereits 5. Auflage erschienene mehr als tausendseitige "Übersicht über das Sozialrecht" einschließlich aktueller CD-ROM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Stein des Anstoßes waren Publikationen von Messegesellschaften, die sich zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befinden. So gibt die Messegesellschaft Frankfurt über ihre Verlagstochter Messe Frankfurt Medien & Service unter anderem einen "Hotelführer Rhein-Main" heraus. Die Messegesellschaft gehört zu 60 Prozent der Stadt Frankfurt und zu 40 Prozent dem Land Hessen.
 
Nach Ansicht des Leipziger Professors muss die Öffentlichkeitsarbeit von staatlichen Beteiligungsgesellschaften aber auf den Unternehmenszwecke beschränkt bleiben. Die durch das Grundgesetz garantierte Pressefreiheit bedeute "Freiheit von staatlichem Einfluss in jeglicher Beziehung". Eine staatliche Publikationsstätigkeit, die über eine reine Öffentlichkeitsarbeit hinausgeht, sei daher unzulässig. dh
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