Pressevertrieb
18.05.2010
Top-100-Streit: Landgericht München gibt Bauer recht / G+J beantragt EV auch gegen 3. Siegel-Version
Nachdem das Landgericht München Anfang Mai den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Bauers Top-100-Siegel zurückgewiesen hat, liegt nun die Urteilsbegründung vor. MZV, das Gemeinschaftsunternehmen von WAZ und Hubert Burda Media, hatte verhindern wollen, dass Bauer umsatzstarke Titel kennzeichnet und die Grossisten zu einer prominenten Platzierung aufruft.
Der zu erwartende Umsatz aus dem Verkauf einer Zeitschrift sei für den Einzelhändler "ein sachlicher Grund für eine unterschiedlich prominente Platzierung im Zeitschriftenregal des Einzelhändlers", argumentieren nun die Richter in ihrer Urteilsbegründung. "Die Neutralitätsverpflichtung gebietet nicht, wirtschaftliche Erwägungen völlig zu negieren", heißt es weiter. MZV hatte kritisiert, dass das Neutralitätsgebot des Grosso durch Bauers Aufforderung einer besseren Platzierung verletzt werde.
Bauer hat bereits Berufung gegen das Hamburger Urteil eingelegt und zwischenzeitlich eine dritte Version des "Top 100"-Siegels vorgelegt. Hierauf steht vermerkt, dass Bauer 25 der 100 im Einzelhandel umsatzstärksten Titel publiziert. Wie Gruner + Jahr gegenüber HORIZONT.NET bestätigt, hat der Verlag auch gegen diese dritte Version eine Einstweilige Verfügung (EV) beantragt. pap/se
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