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29.10.2008

Medienwächter

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Thaenert fordert Reform der Konzentrationskontrolle


Thaenert will Unternehmen nach Position im Gesamtmedienmarkt bewerten 

Thaenert will Unternehmen nach Position im Gesamtmedienmarkt bewerten

Der Chef der Landesmedienanstalt LPR Hessen, Wolfgang Thaenert, fordert eine medienübergreifende Konzentrationskontrolle. Bislang wird die Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk vom Gremium KEK überwacht, die der Marktmacht von Print- und elektronischen Medien, vom Bundeskartellamt.

 
„Eine mediengattungsübergreifende Konzentrationskontrolle ist vonnöten", so Thaenert im Interview mit HORIZONT.NET. Um zu definieren, wann dominierende Meinungsmacht vorliegt, schlägt er die Einführung von groben Grenzen vor. Dafür kämen zum Beispiel Nutzerzahlen in Frage. Außerdem schlägt Thaenert vor, künftig die Stellung des Unternehmens im Gesamtmedienmarkt zu betrachten und nicht mehr nur innerhalb seiner Gattung.
Die im Rundfunksstaatsvertrag geregelte Konzentrationskontrolle und ihr ausübendes Gremium Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sind seit ihrem Veto bei der geplanten Übernahme von Pro Sieben Sat 1 durch Axel Springer, strittig. Im Anschluss kamen die Finanzinvestoren KKR und Permira zum Zug, deren momentanes Geschäftsgebahren umstritten ist. „Der Misserfolg sollte uns allen zu denken geben. Man hat Vielfaltsicherung gewollt und einen publizistischen Pyrrhussieg davongetragen", sagt Thaenert zu dem Fall.
 
Im Fall einer Neuauflage würde auch Thaenert mit in der KEK sitzen. Diese war in Folge der Springer-Entscheidung reformiert worden. Seit 1. September sitzen neben den sechs bisherigen unabhängigen Experten auch sechs Direktoren der Landesmedienanstalten in dem Gremium. Die entscheidende Stimme hat jedoch die KEK-Vorsitzende Insa Sjurts, die die Expertenseite vertritt. pap
 
Das ganze Interview mit Wolfgang Thaenert zum Rundfunkstaatsvertrag, Regulierungen im Internet und dem Fall Springer erscheint in HORIZONT 44/2008 vom 30. Oktober 2008
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