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28.08.2009

"Spiegel": Mitarbeiter KG gibt sich neue Satzung


Die Mitarbeiter KG, Hauptgesellschafter des Spiegel-Verlags in Hamburg (50,5 Prozent Anteil), hat über zahlreiche Änderungen ihrer Satzung abgestimmt. Dies erfuhr HORIZONT.NET aus Verlagskreisen. So muss die KG künftig keine Pauschalisten und freie Mitarbeiter mehr als Stille Gesellschafter aufnehmen. Außerdem dürfen Vorruheständler sowie Mitarbeiter, die - etwa als Auslandskorrespondent - nur bedingt spontan zu Sitzungen in Hamburg erscheinen können, keine KG-Geschäftsführer mehr werden; beide Konstellationen hatte es in den vergangenen Jahren vereinzelt gegeben. Für die Wahl der KG-Geschäftsführung haben die Mitarbeiter künftig nur noch drei statt sechs Wochen Zeit.
 
Außerdem wurden die Hürden für einen Anteilsverkauf noch höher gelegt - hierfür müssen künftig drei Viertel der Stillen Gesellschafter zustimmen (bisher: zwei Drittel). Die formale Beratungspflicht zur Verwendung der Ausschüttung wurde aufgehoben. Zudem wurden weitere formale Modifikationen beschlossen. Diese erste größere Anpassung der KG-Satzung aus den 70er-Jahren tritt dann in Kraft, wenn das Finanzamt den Punkten zustimmt. Nicht die erforderliche Stimmzahl erhielten - und damit abgelehnt wurden - der Vorschlag, die KG-Geschäftsführung künftig vier statt drei Jahre amtieren zu lassen, sowie die Möglichkeit, diese Wahl auch elektronisch durchführen zu können.
Gegenüber HORIZONT.NET wollte die KG-Geschäftsführung die einzelnen Abstimmungspunkte nicht erläutern. Nur soviel: 611 von 763 berechtigten Stillen Gesellschaftern, also Mitarbeitern, haben an der Abstimmung teilgenommen, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 80 Prozent (zwei Drittel hätten es sein müssen). „Das Modell unserer Mitarbeiterbeteiligung lebt", kommentiert Rainer Buss, stellvertretender Sprecher der - noch bis März 2010 - amtierenden fünfköpfigen KG-Geschäftsführung, die hohe Wahlbeteiligung. rp
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