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17.07.2008

Rechtstreit

von David Hein,
Redakteur Medien

SKL-Show darf nach Änderungen auf Sendung bleiben


Günther Jauchs SKL-Show wurde nicht verboten 

Günther Jauchs SKL-Show wurde nicht verboten

Die Zukunft der "SKL-Show" mit Günther Jauch ist ungewiss. Entgegen anderslautender Medienberichte wurde die von RTL übertragene Spielshow zwar nicht verboten - die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat allerdings Zweifel an der Zulässigkeit der Sendung in ihrer bisherigen Form. Man habe RTL daher in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt, "dass eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit unter Berücksichtigung des Glückspielstaatsvertrages derzeit nicht bescheinigt werden könne".

 
RTL wird daher zunächst ohne die Sendung planen. Die Bundesländer, die die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) veranstalten und von den Einnahmen profitieren, halten die Sendung für unbedenklich. Das bayerische Innenministerium hat die Show als "grundsätzlich zulässig" eingestuft. Der Gesetzgeber hat im neuen Glücksspielstaatsvertrag explizit eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Fernsehwerbung festgeschrieben, unter die nach Auffassung der SKL auch die SKL-Show fällt. Dafür müssen allerdings "Modifizierungen" an der Sendung vorgenommen werden. So soll unter anderem das Telefongewinnspiel und die Nennung der Kandidatenhotline wegfallen. Derzeit führt die SKL Gespräche mit der Medienaufsicht. Man gehe aber davon aus, dass die Show auch in Zukunft ausgestrahlt werden kann.
 
Der Deutsche Lottoverband kritisiert das Vorgehen der Medienwächter. Nach der Einstellung der "Mega-Clever-Show" bei Sat 1 und der "SKL-Show" seien nun auch Sendungen wie "Deal or no Deal" (Sat 1), "Aktion Mensch" (ZDF), "Ein Platz an der Sonne" (ARD), die NDR-Umweltlotterie "Bingo" und sogar die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen bedroht. Der Verband fordert "die Wahrung der Verhältnismäßigkeit" im Kampf gegen die Glücksspielsucht: "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die Suchtgefährdung von Zahlenlotterien sei im Gegensatz zu anderen Glücksspielen wie Automatenspielen äußerst gering. "Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz", so Faber.

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