Rechtstreit
17.07.2008
SKL-Show darf nach Änderungen auf Sendung bleiben
Die Zukunft der "SKL-Show" mit Günther Jauch ist ungewiss. Entgegen anderslautender Medienberichte wurde die von RTL übertragene Spielshow zwar nicht verboten - die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat allerdings Zweifel an der Zulässigkeit der Sendung in ihrer bisherigen Form. Man habe RTL daher in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt, "dass eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit unter Berücksichtigung des Glückspielstaatsvertrages derzeit nicht bescheinigt werden könne".
RTL wird daher zunächst ohne die Sendung planen. Die Bundesländer, die die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) veranstalten und von den Einnahmen profitieren, halten die Sendung für unbedenklich. Das bayerische Innenministerium hat die Show als "grundsätzlich zulässig" eingestuft. Der Gesetzgeber hat im neuen Glücksspielstaatsvertrag explizit eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Fernsehwerbung festgeschrieben, unter die nach Auffassung der SKL auch die SKL-Show fällt. Dafür müssen allerdings "Modifizierungen" an der Sendung vorgenommen werden. So soll unter anderem das Telefongewinnspiel und die Nennung der Kandidatenhotline wegfallen. Derzeit führt die SKL Gespräche mit der Medienaufsicht. Man gehe aber davon aus, dass die Show auch in Zukunft ausgestrahlt werden kann.
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