03.09.2009
Rundfunkrechtler kritisiert mangelnde Staatsferne
Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstitutes, kritisiert die fehlende Staatsferne bei der Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungs- wie auch des Fernsehrates. Das schreibt der Rundfunkrechtler in der aktuellen Ausgabe der medienrechtlichen Zeitschrift Kommunikation & Recht. Zudem untersucht Dörr in dem Beitrag die rechtlichen Fragen der Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender.
Roland Koch und Edmund Stoiber, beide Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat, hatten der Verlängerung zunächst widersprochen. Solche Personalentscheidungen sind laut ZDF-Staatsvertrag jedoch vom Intendanten „im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat" zu treffen. Diese Kompetenz sei jedoch unterschiedlich auszugestalten, so Dörr. Zu unterscheiden sei, ob die entsprechenden Gremien im Rahmen einer Anhörung lediglich Gelegenheit zu einer Sellungnahme hätten oder aktiv in den Prozesss eingriffen. Außerdem sei fraglich aus welchen Gründen Verwaltungsratsmitglieder ihre Zustimmung verweigern dürften. Im Fall Brender war über parteipolitische Gründe spekuliert worden.
Er möchte deshalb den ZDF-Staatsvertrags verfassungsrechtlich prüfen lassen. Der komplette Beitrag ist als pdf unter www.kommunikationundrecht.de/zdf abrufbar. HOR
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