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Rundfunkrechtler kritisiert mangelnde Staatsferne


Sind öffentlich-rechtliche TV-Sender staatsfern? 

Sind öffentlich-rechtliche TV-Sender staatsfern?

Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstitutes, kritisiert die fehlende Staatsferne bei der Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungs- wie auch des Fernsehrates. Das schreibt der Rundfunkrechtler in der aktuellen Ausgabe der medienrechtlichen Zeitschrift Kommunikation & Recht. Zudem untersucht Dörr in dem Beitrag die rechtlichen Fragen der Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender
 
Roland Koch und Edmund Stoiber, beide Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat, hatten der Verlängerung zunächst widersprochen. Solche  Personalentscheidungen sind laut ZDF-Staatsvertrag jedoch vom Intendanten „im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat" zu treffen. Diese Kompetenz sei jedoch unterschiedlich auszugestalten, so Dörr. Zu unterscheiden sei, ob die entsprechenden Gremien im Rahmen einer Anhörung lediglich Gelegenheit zu einer Sellungnahme hätten oder aktiv in den Prozesss eingriffen. Außerdem sei fraglich aus welchen Gründen Verwaltungsratsmitglieder ihre Zustimmung verweigern dürften. Im Fall Brender war über parteipolitische Gründe spekuliert worden.
Rechtlich sei das Vorgehen bei Brender zwar nicht zu beanstanden, um dem „Grundsatz der Staatsferne" gerecht zu werden, müsse der ZDF-Staatsvertrag jedoch dringend durch den Gesetzgeber nachgebessert werden. „Selbst wenn man es für hinnehmbar hält, dass dem Verwaltungsrat sechs staatliche Vertreter angehören, drängt sich die Gefahr eines staatlichen Einflusses bei den zusätzlichen acht vom Fernsehrat zu wählenden Mitgliedern geradezu auf", so Dörr.
 
Er möchte deshalb den ZDF-Staatsvertrags verfassungsrechtlich prüfen lassen. Der komplette Beitrag ist als pdf unter www.kommunikationundrecht.de/zdf abrufbar. HOR
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