22.09.2006
Qvest kommt nicht zur Ruhe
Nachdem der Kölner Verlag Medikom den Vertrag des "Qvest"-Mitherausgebers Constantin Rothenburg gekündigt hatte, müssen nun die Gerichte entscheiden. Per einstweilige Verfügung vom 6. September 2006 hatte das Landgericht Hamburg Rothenburg untersagt, zu behaupten und/oder zu verbreiten, die Markenrechte zu "Qvest" seien ungeklärt. Rothenburg legt Wert auf die Feststellung, dass das Landgericht Hamburg ausschließlich über seine Äußerung zur Markenrechtslage entschieden hat, nicht jedoch über die Inhaberschaft von Medikom an der Marke "Qvest".
Im Übrigen geht er davon aus, dass die einstweilige Verfügung im anstehenden Verhandlungstermin am 6. Oktober 2006 aufgehoben wird, da es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handele.
Über die Frage, wem die Rechte an der Marke "Qvest" zustehen, muss in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden werden. se
Kommentare
Nachrichten
User-Empfehlungen
TV-Quoten
Die meistgesehenen Sendungen vom 24.05.2012
Bestellen Sie jetzt kostenlos den HORIZONT.NET Newsflash und erhalten Sie jeden Morgen die TV-Quoten.
Zu den Top 20 TV-Quoten
Leserfavoriten
HORIZONTJobs
News-Archiv
facebook
|
HORIZONT.NET auf Facebook
|
Marktdaten




