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Rechtsstreit

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Programmies gegen TV-Sender: Landgericht Hamburg sieht Verlage im Recht


Pro-Sieben-Vorstand Marcus Englert hatte den Rechtsstreit ausgelöst 

Pro-Sieben-Vorstand Marcus Englert hatte den Rechtsstreit ausgelöst

Der Clinch zwischen den Verlagen und den TV-Sendern geht weiter: Das Landgericht Hamburg hat nun die Verfahrenskosten im Streit um eine Kündigung von Pro Sieben Sat 1 auf den TV-Konzern und mehrere Programmzeitschriftenverlage festgelegt. Demnach trägt Pro Sieben Sat 1 zwei Drittel der Kosten, die Verlage ein Drittel. Begründung: Der Antrag der Verlage, die sich vor dem Gericht gegen Kündigung gewehrt hatten, hätte Aussicht auf Erfolg gehabt.
 
Hintergrund: Pro Sieben Sat 1 und die anderen Fernsehsender stellen Programmzeitschriften und Tageszeitungen bislang unentgeltlich Basisinformationen zum TV-Programm - wie zum Beispiel den Sendungsstart - zur Verfügung. Darüber hinaus beliefern die Sender die Verlage seit Jahrzehnten kostenlos mit Promotionmaterial.
Pro Sieben Sat 1 hatte vergangenen Herbst neue Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgesetzt, die eine Vergütung dieses so genannten Begleitmaterials vorsahen. Als die Verlage diese nicht unterzeichnen wollten, hatte Konzernvorstand Marcus Englert alle Lieferverträge pauschal gekündigt - auch die Belieferung mit den Basisdaten, die laut Urheberrecht jedoch nicht schützenswert sind. Dagegen hatten sich die Verlage via Einstweiliger Verfügung zur Wehr gesetzt. Nach einer Anhörung vor dem Landgericht Hamburg war der Streit beigelegt worden - jedoch ohne einen Vergleich herbei zu führen.
 
Das Gericht folgt nun bei der Kostenfestsetzung  im Wesentlichen der Auffassung der Verlage und sieht in der Kündigung einen Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die Pro Sieben Sat 1 bei der Bereitstellung von Programminfos hat.
 
Der gewählte Split macht dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nun Hoffnung, in einem weiteren Rechtsstreit voran zu kommen. Ebenfalls seit vergangenem Herbst klagt der VDZ im Namen seiner großen Programmieverlage Axel Springer (unter anderem "TV Digital", "Hörzu"), Bauer ("TV Movie", "Auf einen Blick"), Burdas Milchstrasse ("TV Spielfilm") und WAZ ("Gong") vor dem Landgericht Köln gegen die VG Media. Die VG Media gehört zu gleichen Teilen Pro Sieben Sat 1 und RTL und vertritt drei Dutzend TV-Sender. Die Verwertungsgesellschaft versucht seit Anfang 2008 eine Vergütung für die Nutzung von Begleitmaterial in Online-EPGs einzuführen. Begründung: Das Material sei urheberrechtlich schutzwürdig und damit von den Verlagen auch zu bezahlen. 
 
Die Verlage hoffen nun mit der Kostenfestsetzung des Landgerichts Hamburg Rückenwind im Kölner Verfahren zu bekommen. Doch auch das scheint sich nun schwieriger zu gestalten als erwartet. Nach zehn Monaten gerichtlicher Auseinandersetzung sehen sich die dortigen Richter plötzlich nicht mehr zuständig und wollen das Thema an das Oberlandgericht München verweisen. Die Richter sehen in dem Streit eine Auseinandersetzung um Vergütungsbedingungen.: Für solche Tehmen ist traditionell das Münchner Gericht zuständig, während sich die Zivilgerichte um urherberrechtliche Fragen kümmert.
 
Sowohl für den VDZ als auch die VG Media steht der urheberrechtliche Aspekt im Vordergrund. Insofern haben nun beide Parteien das Landgericht Köln aufgefordert, das Verfahren weiter voran zu treiben.
 
Die Entschlossenheit mit der sich Verlage und Fernsehsender um das Thema kümmern, hat primär mit den Zukunftsperspektiven des Internets zu tun. Die Verlage hoffen eigene Elektronische Programmführer aufzusetzen, die sie über Werberlöse refinanzieren wollen. Die Sender wollen an solchen Erlösmodellen partizipieren. pap
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