HORIZONT.NET
29.08.2007

Privatsender erwägen neue Beihilfeklage gegen ARD und ZDF in Brüssel


Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) erwägt ein erneutes EU-Beschwerdeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Das machte VPRT-Präsident Jürgen Doetz im Vorfeld der Medienwoche Berlin-Brandenburg in einem Pressegespräch deutlich. Angesichts der digitalen Expansionspläne von ARD und ZDF halten sich die Privatsender die Option offen, die EU-Kommission in Brüssel um eine Neuauflage des Beihilfeverfahrens zu bitten, so Doetz.
 
Hintergrund: Bereits 2003 hatte sich der VPRT in Brüssel über die Nutzung der Fernsehgebühren für kommerzielle Aktivitäten, den Ausbau der Onlinedienste und die Gründung digitaler Spartenkanäle durch die öffentlich-rechtlichen Sender beschwert. Im April dieses Jahres hat die EU-Kommission das Beihilfeverfahren zwar eingestellt - allerdings unter etlichen Auflagen für ARD/ZDF sowie mit dem deutlichen Hinweis, dass die derzeitige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem EU-Beihilfenrecht nicht vereinbar sei. Zudem basiert die Ablehnung der VPRT-Beschwerde auf einem mit Brüssel ausgehandelten Kompromiss, wonach die deutschen Länderparlamente bis April 2009 Zeit haben, die Vorgaben der EU-Kommission - etwa die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags - umzusetzen.
 
Genau diesen Kompromiss sieht VPRT-Präsident Doetz durch die vorzeitigen Digitalisierungspläne von ARD und ZDF "einseitig aufgekündigt". Daher seien jetzt die Bundesländer am Zug, die Vorgaben der EU-Kommission durchzusetzen. So müsse unter anderem das Legitimationsverfahren, das neue öffentlich-rechtliche Angebote künftig durchlaufen sollen, um ihren gesellschaftlichen Mehrwert ("Public-Value-Test") sowie die Gefährdung bestehender privatwirtschaftlicher Medienmärkte zu untersuchen, anhand verbindlicher Kriterien im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden. Und sollten die Gebührensender weiterhin versuchen, ungebremst von den Bundesländern durch schnelle Expansion jenseits der EU-Vorgaben vorzeitig Fakten zu schaffen, werde man den erneuten Gang nach Brüssel nicht scheuen. "Online- und Mobile-Angebote mit nicht ausschließlich programmbezogenem Inhalt gehören nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag", so Doetz.
 
Erneut sprach sich Doetz für ein Verbot von Werbung, Sponsoring und E-Commerce bei ARD/ZDF aus. Zudem müsse der Erwerb von Pay-TV-Senderechten durch beide Anstalten ausgeschlossen werden; ARD/ZDF dürften nicht, wie geschehen, als Rechtehändler auftreten. Drittens fordert der VPRT eine Reform der Rundfunkaufsicht: Es dürfe nicht sein, dass sich die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender als Teil der Anstalten begreifen - und diese sich somit selbst kontrollierten -, "während die Privatsender von unabhängigen externen Behörden effektiv kontrolliert werden", so Doetz. rp
 

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