29.08.2007
Privatsender erwägen neue Beihilfeklage gegen ARD und ZDF in Brüssel
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) erwägt ein erneutes EU-Beschwerdeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Das machte VPRT-Präsident Jürgen Doetz im Vorfeld der Medienwoche Berlin-Brandenburg in einem Pressegespräch deutlich. Angesichts der digitalen Expansionspläne von ARD und ZDF halten sich die Privatsender die Option offen, die EU-Kommission in Brüssel um eine Neuauflage des Beihilfeverfahrens zu bitten, so Doetz.
Hintergrund: Bereits 2003 hatte sich der VPRT in Brüssel über die Nutzung der Fernsehgebühren für kommerzielle Aktivitäten, den Ausbau der Onlinedienste und die Gründung digitaler Spartenkanäle durch die öffentlich-rechtlichen Sender beschwert. Im April dieses Jahres hat die EU-Kommission das Beihilfeverfahren zwar eingestellt - allerdings unter etlichen Auflagen für ARD/ZDF sowie mit dem deutlichen Hinweis, dass die derzeitige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem EU-Beihilfenrecht nicht vereinbar sei. Zudem basiert die Ablehnung der VPRT-Beschwerde auf einem mit Brüssel ausgehandelten Kompromiss, wonach die deutschen Länderparlamente bis April 2009 Zeit haben, die Vorgaben der EU-Kommission - etwa die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags - umzusetzen.
Erneut sprach sich Doetz für ein Verbot von Werbung, Sponsoring und E-Commerce bei ARD/ZDF aus. Zudem müsse der Erwerb von Pay-TV-Senderechten durch beide Anstalten ausgeschlossen werden; ARD/ZDF dürften nicht, wie geschehen, als Rechtehändler auftreten. Drittens fordert der VPRT eine Reform der Rundfunkaufsicht: Es dürfe nicht sein, dass sich die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender als Teil der Anstalten begreifen - und diese sich somit selbst kontrollierten -, "während die Privatsender von unabhängigen externen Behörden effektiv kontrolliert werden", so Doetz. rp
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