Drei-Stufen-Test
09.09.2009
Private Radiosender weisen Online-Konzepte des MDR als ungenügend zurück
Erneut Ärger um den Drei-Stufen-Test: Ein gemeinsames Gutachten der privaten Radiosender in Mitteldeutschland zerreißt die Angebotsbeschreibungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zu seinen Online-Angeboten in der Luft. Das Konzept sei "ungenügend und fehlerhaft".
Das Gutachten des auf Medienrecht spezialisierten Kölner Rechtsanwalts und Radioberaters Helmut G. Bauer kommt zu dem Ergebnis, dass die Konzepte des MDR den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages für den sogenannten Drei-Stufen-Test nicht entsprechen. Die beiden vom MDR vorgelegten Telemedienkonzepte dürften deshalb vom Rundfunkrat nicht genehmigt werden und müssten zurückgewiesen werden. Die Papiere würden zahlreiche inhaltliche und formale Fehler enthalten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, ihre Telemedienangebote sowie alle ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme einem "Drei-Stufen-Test" zu unterziehen. Damit soll festgestellt werden, ob diese Angebote durch den gesetzlichen Auftrag der Rundfunkanstalten gedeckt sind. Seitdem tobt zwischen den privaten Rundfunkanbietern und den Öffentlich-Rechtlichen ein erbitterter Streit über die Ausgestaltung und Umsetzung der vorgeschriebenen Tests. dh
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