18.03.2008
Prinzessin Caroline verliert vor dem Verfassungsgericht
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Verlagen bei der Bildberichterstattung den Rücken gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Schutz der Pressefreiheit auch bei unterhaltenden Beiträgen über das Privat- und Alltagsleben von Prominenten gilt.
Damit gab das Verfassungsgericht einer Beschwerde der im Klambt-Verlag erscheinenden Zeitschrift "7 Tage" gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) statt. Das Magazin hatte gegen das Verbot geklagt, einen Bericht über die Vermietung von Prinzessin Carolines Ferienvilla mit Fotos zu bebildern, die die Adelige mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover im Urlaub zeigen.
Das Bundesverfassungsgericht gab Klambt Recht, da es in dem Beitrag um die Sparsamkeit von Prominenten gehe, die ihre Häuser vermieten, und somit "Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser sein könnte". Der BGH muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen.
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung. "Das Urteil trägt hoffentlich dazu bei, dass die Klagewelle Prominenter gegen Medien abebbt", sagt Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es hat deutlich gemacht, dass auch künftig die Entscheidung über eine Berichterstattung von der Redaktion und nicht von den Promis getroffen wird."
Ein weiteres Urteil des BGH, das Fotos in der Zeitschrift "Frau im Spiegel" von Gruner + Jahr betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dabei ging es um Fotos aus dem Skiurlaub in St. Moritz, die der Gerichtshof nur in einem Fall gebilligt hatte. bn
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