Medienkonzern
28.06.2010
Ostrowski: Bertelsmann ist auf gutem Kurs
Bei Bertelsmann hält die Erholung an. Europas größter Medienkonzern hatte im 1. Quartal 2010 Rekordzahlen verkündet. Die Entwicklung hat sich von April bis Juni fortgesetzt. "Ich darf drei Tage vor Ende des Halbjahres hinzufügen: Wir sind auch nach sechs Monaten weiter auf einem sehr guten Kurs", sagte Bertelsmann-Chef Hartmut Ostrowski heute auf dem Medienforum NRW.
Der Konzernchef ist zwar optimistisch, weil die Branche im vergangenen Jahr bewiesen habe, wie anpassungsfähig sie doch in schwierigen Zeiten sei. Die Unternehmen müssten sich jedoch damit abfinden, dass sie weiterhin effizient arbeiten und die Kosten im Blick behalten müssten. "Wer jetzt nicht anfängt, der Kostenseite eine höhere Bedeutung beizumessen, der wird Probleme bekommen. Wir müssen uns mit neuen Marktrealitäten auseinandersetzen, die nichts mehr mit den fetten 80ern und 90ern zu tun haben", so Ostrowski in seiner Key-Note. Bertelsmann hatte 2009 mehr als 900 Millionen Euro gespart.
Die Digitalisierung bietet hier Chancen. So haben die E-Book-Verkäufe in den USA in den ersten vier Monaten des Jahres um etwa 220 Prozent zugelegt. Sie sind damit eines der am schnellsten wachsenden Segmente der Medienbranche. "Als Inhalteanbieter dürfen wir uns nicht von einem Endgerät abhängig machen. Unser Ansatz lautet: Wir bringen unsere Inhalte auf alle Kanäle und Endgeräte, die der Kunde wünscht", sagt Ostrowski mit Seitenhieb auf Apples iPad.
Ostrowski fordert eine sicherere Rechtsgrundlage. Das Urheberrecht und seine Durchsetzung müssten umfassend gestärkt werden. "Wer Inhalte herstellt, der muss auch darüber bestimmen dürfen, wer diese wo ansieht", so Ostrowski.
Auch in Sachen Werbeverbote hat der Bertelsmann-CEO Forderungen an die Politik. Gerade vor dem Hintergrund, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin werben dürfen, fordert Ostrowski die Haupteinnahmequelle der Privaten nicht weiter zu beschränken: "Es muss weiterhin gelten, dass man Produkte, die man legal erwerben kann, auch legal bewerben darf." pap
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