26.05.2008
Onlinestreit: "Elektronische Presse" soll sich nur auf E-Paper beziehen
Der Streit um die Online-Pläne von ARD und ZDF geht in die nächste Runde. Eine neue Definition "elektronischer Presse", auf die sich die Rundfunkkommission geeinigt hat, zieht den Unmut der Verlage auf sich.
Medienberichten zufolge haben die Referenten der Rundfunkkommission folgende Formulierung vorgelegt: "Elektronische Presse sind journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote aus Text und Bild, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen."
Desweiteren soll es eine Negativliste geben, die den Öffentlich-Rechtlichen beispielsweise Werbung, Sponsoring und flächendeckende lokale Berichterstattung verbieten soll.
Ob die strittige Definition in den Entwurf einfließen wird, über den die Ministerpräsidenten am 12. Juni entscheiden sollen, ist indes noch unklar. np
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